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Bewertung der Inhalte der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses:

Die lang erwartete Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist seit Mitte Oktober 2005 nun im Volltext veröffentlicht – zwar noch nicht in Kraft, weil dieser Tage erst noch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales sein Placet geben muss – aber zumindest zeichnet sich jetzt ab, mit welchen Regelungen die deutschen vertragsärztlich tätigen Ärzte und Psychotherapeuten sich in Zukunft arrangieren müssen.

Um es kurz und knapp auf den Punkt zu bringen: Mit dieser Richtlinie werden die meisten Befürchtungen, die in letzter Zeit zeitweise sogar in heftige –teils emotionale - Kritik ausuferten, zerstreut. Durch die lange Integrationsphase, die zumindest jetzt noch nicht absehbare Pflicht zur Zertifizierung und den Verzicht auf eine Sanktionierung hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine geschickte und durchdachte Vorgehensweise bewiesen. Der Versuch, zusammen mit den Adressaten der Regelungen und nicht gegenseitig das Thema Qualitätsmanagement in den nächsten Jahren weiterzubringen, könnte glücken. Die Planung, in einigen Jahren erneut eine Analyse über den Status Quo durchzuführen und dann mit hoffentlich mehr themenbezogen Studien und Zahlen eine fundierte Entscheidung zu treffen, kann befürwortet werden.

Natürlich kommt auch bei den jetzigen Regelungen bisweilen Kritik auf. So wurden zum Teil die Übergangsfristen als außerordentlich lang empfunden und seien keine ausreichende Stimulation für eine tatsächliche Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems. Es bleibe die Frage offen, warum die Praxisinhaber den Aufwand für die Einführung und das Fortbestehen auf sich nehmen sollten, wo doch über Vor- und Nachteile der Einführung bisher wenig bekannt sei. Hier sei eine detaillierte Herausarbeitung notwendig vor allem im Hinblick auf die „therapeutische Qualität“

Ein weiterer Kritikpunkt wird angebracht, weil trotz der langen Vorbereitungsphase des Gemeinsamen Bundesausschusses von beinahe zwei Jahren seit der gesetzlichen Implementierung von Qualitätsmanagement die Vorgaben der Richtlinie wenig detailliert erscheinen.

Auch von Seiten der Anbieter speziell auf den niedergelassenen Bereich zugeschnittener Qualitätsmanagement-Systeme gibt es bereits Stellungnahmen. Dr. Klaus Enderer, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein, ist „froh, dass wir nun wissen, woran wir sind“. Das Qualitätsmanagement-System qu.no erfüllt nach Angaben auf der Homepage der KV Nordhrein die Anforderungen der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses bereits. Angepasst werden muss es an die Vorgaben dahingehend, dass bisher Prozesse frei gewählt werden konnten. Bei den Instrumenten ist qu.no mit den Anforderungen des Ausschusses konform.

Das Qualitätsmanagement-System der Kassenärztlichen Vereinigung -Lippe KPQM erfüllt nach eigenen Angaben die Auflagen des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA vom 18.10.2005. Der Zweite Vorsitzende, Dr. Wolfgang-Axel Dryden, teilte mit, dass mit KPQM bereits seit zwei Jahren ein hervorragendes, niedrig schwelliges QM-System eingeführt sei, mit dem auch schon die Anforderungen der neuen Richtlinie erfüllt würden. Die Zielsetzung von KPQM bestehe gerade darin, die Ärzte und Psychotherapeuten nicht mit einem hochkomplexen Qualitätsmanagement-System aus der Industrie zu konfrontieren, sondern ein an die entsprechenden Bedürfnisse der Zielgruppen angepasstes System anzubieten.

„KPQM ist nicht nur praxisnah und kostengünstig, sondern auch zukunftssicher: Wer mit KPQM beginnt, erfüllt auf jeden Fall die Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses“, betont Dr. Dryden auf der eigenen Homepage. Mit KPQM arbeiten nach eigenen Angaben bereits 1500 Praxen, wovon schon 200 Praxen zertifiziert seien. Als weiterer Vorteil wird die Umsteigemöglichkeit von KPQM gesehen. Es ist möglich, mit KPQM zu beginnen und bei Interesse später weitere Module zum Beispiel aus dem KBV-System QEP® hinzufügen. Dies sei durch die Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) möglich.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist der Meinung, dass Ihr Qualitätsmanagement-Programm „Qualität und Entwicklung in Praxen“ (QEP) die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und dass die QEP-Ziele sogar über dem geforderten Standard liegen.

Auch Initiatoren der Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ) gehen davon aus, die Vorgaben des G-BA erfüllen zu können.

Neben den bekannten Qualitätsmanagement-Modelle, die alle mit mehr oder weniger hohen Kosten verbunden sind, besteht eine kostenlose Alternative, die auch nach den Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses interessant bleibt: Der Ärztliche Kreisverein Ortenau bietet eine Lösung an, die auf der Homepage kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Das Konzept steht Ärztinnen und Ärzten schon seit Juli zur Verfügung. Jetzt wurden noch das Musterhandbuch aktualisiert und die Ausführungen des Gemeinsamen Bundesausschusses komplett eingearbeitet. Damit sind nun auch die Module Notfallmanagement, Beschwerde- und Fehlermanagement enthalten.

Das Modell der Kreisärzteschaft Ortenau möchte Praxen in ihrem kontinuierlichen Bestreben zu mehr Qualität in den Arbeitslabläufen und Strukturen unterstützen. Es orientiert sich am Modell „Qualität und Entwicklung in Praxen“ (QEP-Modell) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und hat dessen "Kernzielliste" sowie die Idee, ein Praxishandbuch nach dieser Liste zu erstellen, übernommen. Damit ist sicher gestellt, dass die Praxen nach einem anerkannten Modell arbeiten und die Möglichkeit bekommen, sich - sofern Bedarf besteht - auch zertifizieren zu lassen. 

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand dürften die Anforderungen des 135a SGB V erfüllt sein, wenn eine Praxis auf Grundlage des Ortenauer Modells ein Qualitätsmanagement in eigener Regie erarbeitet. Ein Zwang zur Zertifizierung - das wurde ausdrücklich betont - bestehe nicht. Um das Qualitätsmanagement nachzuweisen, genügt eine Dokumentation, wie sie der Ärztliche Kreisverein Ortenau als Muster zusammengestellt hat.

[Vorlagen/newsletter-qualitaetsmanagement.htm]

 

 

Weitere Informationen unter :

http://laekbw.arzt.de/ueberuns/aerzteschaften/ortenau/qm/index.html

 

Diese Seite wurde aktualisiert am:

7. September 2015

 

 

 

 

 

 

 

 

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